Schlierbach-Grundschule

Wir gehören dazu!

Informationen für Eltern

Hier finden Sie Veröffentlichungen für Eltern, die Sie immer mal wieder benötigen (bspw. Läuse-Information). Die regelmäßig erscheinenden Schulnachrichten finden Sie hier

Liebe Eltern,

wir möchten Sie darüber informieren, wie wir bei dem elterlichen Bedürfnis nach Austausch und Informationen über Ihr Kind, vorgehen möchten. Als Schule halten wir folgendes Vor-gehen für sinnvoll:

Einer Schule in Trägerschaft der Stadt Heidelberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Kind hat Schulbücher, die ihm die Schule im Auftrag der Stadt Heidelberg entliehen hat, nicht zurückgegeben bzw. stark beschädigt zurückgegeben. Die Schule ist daher berechtigt, hierfür von Ihnen Ersatz zu fordern. Die Höhe der Ersatzzahlung richtet sich nach dem Alter der Bücher.

Bitte nehmen Sie den Brief der Stadt zur Buchersatzforderung zur Kenntnis. So verfahren wir am Ende des Schuljahres, falls Bücher beschädigt sein sollten oder nicht zurückgegeben werden.

Weitere Hinweise:

Auch für die ersten Klassen sind die Mathematikbücher kein Verbrauchsmaterial, d.h. in diese Bücher darf nicht hineingeschrieben werden.

  • Eine Familie informiert die Schule umgehend, dass sie bei ihrem Kind Läuse entdeckt haben.
  • Jedes Kind der Schule erhält den „Läusezettel“.
  • Alle Eltern sind DRINGEND dazu aufgerufen, ihr Kind sehr zeitnah und gründlich auf Läuse zu untersuchen.
  • Werden keine Läuse gefunden, geht der Zettelabschnitt dementsprechend ausgefüllt an die Schule zurück.
  • Wurden Läuse gefunden, werden sie entsprechend (s. Läusezettel) behandelt. Das Kind darf erst am nächsten Tag nach der Behandlung wieder in die Einrichtung kommen, d.h. wird Abends behandelt, kommt das Kind am Morgen in die Schule.
    Wird morgens behandelt, kommt das Kind erst am nächsten Tag wieder in den Unterricht.
  • Der Zettelabschnitt wird entsprechend ausgefüllt an die Schule zurückgegeben.
    Wenn der Zettelabschnitt (egal mit welchem Ergebnis) nicht innerhalb von spätestens 2 Tagen in der Schule vorgelegt wird, darf das Kind die Einrichtung nicht besuchen, so lange, bis es auf Läuse untersucht wurde und die Unterschrift vorliegt.
    D.h. wenn am 3. Tag die Unterschrift nicht vorliegt, werden Sie von der Schule angerufen und müssen Ihr Kind abholen bzw. den Abschnitt vorlegen.